Kostenerstattung

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

Erstgespräch/ca. 45 Min.        €80,00

Folgegespräch/ca. 30 Min.     €40,00

Durch mein Oecotrophologie-Studium und die Zertifizierung erfülle ich die Voraussetzungen für die Kostenerstattungen meiner Leistungen durch die Krankenkassen.

Von den Krankenkassen werden i.d.R. 80-100% der Gesamtkosten für ein Erstgespräch und vier Folgetermine erstattet.

Um eine Zusage für die Kostenerstattung zu erhalten, reichen Sie bitte die ärztliche Verordnung sowie den Kostenvoranschlag von mir bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sie gehen in Vorkasse, das heißt nach jedem Termin erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte vor Ort begleichen und dann bei Ihrer Krankenkasse zwecks Kostenerstattung einreichen.

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